Zahlungserinnerung schreiben: Vorlage & online versenden
Mit dieser Vorlage schreiben Sie eine freundliche Zahlungserinnerung (1. Mahnung) für eine offene Rechnung. Sie nennt die Rechnung, den offenen Betrag und eine neue Zahlungsfrist – höflich im Ton, aber klar in der Sache. Füllen Sie die Vorlage unten aus und versenden Sie sie direkt.
Die erste Zahlungserinnerung erfolgt üblicherweise ohne Mahngebühren. Reagiert der Empfänger nicht, folgt eine Mahnung mit konkreter Frist.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort] [Kunde / Firma]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen: Die oben genannte Rechnung über [Betrag] € ist bislang nicht beglichen. Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis zum [Datum] auf das unten genannte Konto zu überweisen.
Sollten Sie die Zahlung zwischenzeitlich veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Online versenden – auf Wunsch mit Nachweis
Mit easyNova® versenden Sie die Zahlungserinnerung direkt online – wir drucken, kuvertieren und verschicken über die Deutsche Post. Bei späteren Mahnstufen oder fristgebundenen Schreiben empfiehlt sich ein Einschreiben als Zugangsnachweis.
Vorlage als Word herunterladen
Sie möchten die Zahlungserinnerung lieber offline bearbeiten? Laden Sie die Vorlage Zahlungserinnerung als Word-Datei herunter.
Tipp für Microsoft Word: Mit dem easyNova Windows-Client mit Word-Add-in erstellen und versenden Sie Briefe direkt aus Microsoft Word heraus – ohne Drucker und ohne Gang zur Post.
Häufige Fragen zur Zahlungserinnerung
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
Eine Zahlungserinnerung ist ein höflicher Hinweis auf eine offene Rechnung, meist ohne Gebühren. Eine Mahnung ist die formellere Aufforderung mit Fristsetzung und kann Mahnkosten enthalten.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Bei der ersten, freundlichen Zahlungserinnerung üblicherweise nicht. Befindet sich der Empfänger im Verzug, können Verzugszinsen und tatsächliche Mahnkosten anfallen.
Wann gerät ein Kunde in Verzug?
In der Regel nach einer gesetzten Zahlungsfrist bzw. spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis).
Alle Anlässe finden Sie in der Musterbrief-Übersicht. Wissenswertes zu Aufbau, Briefkopf und DIN 5008 steht im Ratgeber Briefvorlagen.
Hinweis: Diese Vorlage dient als Formulierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar.
Aktualisiert am 8. Juni 2026